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Geschafft – Der Arbeitsvertrag. Und nun?

Glückwunsch. Sie haben es geschafft und Ihnen wurde ein Arbeitsvertrag zugeschickt. Worauf Sie achten sollten und welche weiteren Schritte nun anstehen, betrachten wir in diesem Beitrag.

Nie vor Ort und blind unterschreiben

Als oberste Regel gilt, dass man einen Arbeitsvertrag niemals sofort unterschreibt. Ein intensives Lesen aller Passagen ist Grundvoraussetzung. Am besten, man liest den Vertrag sogar mehrmals, um wirklich alle Regelungen zu prüfen und zu verstehen. Achten Sie darauf, dass alle vereinbarten Punkte berücksichtigt wurden. 

Auch wenn rechtlich betrachtet ein Arbeitsvertrag (oder einzelne Regelungen) auch mündlich getroffen werden können, ist ein Nachweis im Streitfall immer schwierig. Lassen Sie sich also alle Konditionen stets schriftlich bestätigen. Wenn Sie sich bei der einen oder anderen Formulierung unsicher sind, sollten Sie überlegen, einen Anwalt einzuschalten, der den Vertrag prüft.

Wichtige Punkte des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitsvertrag besteht aus vielen Themenbereichen, von denen der Abschnitt über die Probezeit, die Urlaubs- und Überstundenregelungen, Kündigungsfristen und natürlich Vergütung zu den wichtigsten gehören. Lesen Sie sich diese Bereiche also besonders aufmerksam durch, ohne bei den anderen Passagen nur querzulesen. Jedes einzelne Wort eines Vertrages ist am Ende wichtig.

Der Ablauf

Nachdem Ihnen der Arbeitsvertrag zugegangen ist, sollten Sie ihn innerhalb einer Woche unterschreiben und wieder zurücksenden. Auch das Unternehmen braucht Planungssicherheit, denn Sie könnten es sich ja auch noch anders überlegen, und bei einem anderen Betrieb unterschreiben.

In den meisten Fällen unterschreiben Sie den Vertrag (2-fach) als Erstes. Anschließend geht er zurück an die Firma, wird dort von einer berechtigten Person unterzeichnet und Sie erhalten eine Ausfertigung zurück. 

Wenn Sie sich zwischen dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages und dem ersten Arbeitstag entscheiden, doch lieber in einem anderen Unternehmen zu arbeiten

Natürlich ist das nicht die “feine englische Art”, aber dennoch kommt dieser Fall immer mal wieder vor. Sie wollten von vornherein lieber für Unternehmen A arbeiten, das aber nichts mehr von sich hat hören lassen. Daraufhin haben Sie bei Unternehmen B unterschrieben, aber noch nicht mit der Arbeit begonnen. Nun meldet sich Unternehmen A doch noch und bietet Ihnen die Stelle an. Was können Sie tun? 

Wenn Sie sich mit Arbeitgeber B gütlich einigen, kann der Arbeitsvertrag ohne Probleme mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Will B Sie jedoch nicht gehen lassen, müssen Sie sich an die im Arbeitsvertrag genannten Kündigungsfristen halten. Falls keine anderen Regelungen getroffen wurden, sind das in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

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